Kosten & Abrechnung
Transparent und fair – Stundensatz 30 €, Abrechnung über den Entlastungsbetrag §45b SGB XI.
Stundensatz
30,00 € pro Stunde
Transparent und fair – ohne versteckte Kosten. Der Stundensatz gilt für alle angebotenen Leistungen.
Abrechnung über Entlastungsbetrag §45b SGB XI
Mit anerkanntem Pflegegrad steht Ihnen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 € zu. Damit können Sie Betreuungsleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen abrechnen – auch bei uns.
- Der Betrag ist unabhängig vom Pflegegrad gleich (125 €/Monat).
- Nicht genutzter Betrag verfällt monatlich.
- Wir erstellen Leistungsnachweise und Rechnungen für die Einreichung.
Ablauf
1Anfrage per Telefon oder Kontaktformular
2Kostenloses Kennenlern-Gespräch und Bedarfsklärung
3Terminvereinbarung und Leistungserbringung
4Leistungsnachweis wird erstellt (für Pflegekasse)
5Rechnung wird erstellt
6Sie reichen Leistungsnachweis und Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein
7Die Pflegekasse erstattet den Betrag (bis 125 €/Monat aus dem Entlastungsbetrag)
Downloads
Muster-Dokumente zur Orientierung – wie Leistungsnachweis und Rechnung aussehen.