Kosten & Abrechnung
Transparent und fair – Stundensatz 30 €, Abrechnung über den Entlastungsbetrag §45b SGB XI.
Stundensatz
30,00 € pro Stunde
Transparent und fair – ohne versteckte Kosten. Der Stundensatz gilt für alle angebotenen Leistungen.
Abrechnung über Entlastungsbetrag §45b SGB XI
Kosten können – bei Vorliegen eines Pflegegrades und verfügbarer Mittel – über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse erstattet werden. Stand 2026: bis zu 131 € monatlich (§45b SGB XI). Abrechnung nur bei behördlicher Anerkennung des Anbieters. Es besteht keine Garantie auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Für Rechnungen der Dienstleistung wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.
- Der Entlastungsbetrag ist unabhängig vom Pflegegrad (Stand 2026: bis zu 131 €/Monat).
- Nicht genutzter Betrag verfällt monatlich.
- Wir erstellen Leistungsnachweise und Rechnungen für die Einreichung.
Ablauf
1Anfrage per Telefon oder Kontaktformular
2Kostenloses Kennenlern-Gespräch und Bedarfsklärung
3Terminvereinbarung und Leistungserbringung
4Leistungsnachweis wird erstellt (für Pflegekasse)
5Rechnung wird erstellt
6Sie reichen Leistungsnachweis und Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein
7Die Pflegekasse kann den Betrag erstatten (bis 131 €/Monat aus dem Entlastungsbetrag, Stand 2026 – bei Vorliegen eines Pflegegrades und verfügbarer Mittel; keine Garantie auf Kostenübernahme).
Downloads
Muster-Dokumente zur Orientierung – wie Leistungsnachweis und Rechnung aussehen.
