
Betreuung & Alltagsbegleitung in Ihrer Nähe
Vilshofen & Landkreis Passau – für Senioren, Angehörige und Privatkunden. Persönlich, verlässlich, unkompliziert.
30 €/Stunde • Abrechnung über Pflegekasse möglich • Kostenlose Erstberatung
Abrechnung & Qualifikation
Abrechnung über alle Pflegekassen möglich (§45b SGB XI) • §45a/§45b qualifiziert
Unsere Leistungen
Professionelle Betreuung und haushaltsnahe Unterstützung – individuell auf Sie abgestimmt.
Warum DHH?
Qualität und Vertrauen stehen bei uns an erster Stelle.
Zuverlässig
Pünktlich, verbindlich und verlässlich an Ihrer Seite.
Persönlich
Individuelle Betreuung nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen.
Einfühlsam
Respektvolle Begleitung mit Herz und Verständnis.
Seriös
§45b/§45c qualifiziert, regelmäßig fortgebildet.
Schnell & unkompliziert
Kostenlose Erstberatung – wir klären mit Ihnen, was Sie brauchen. Ohne Verpflichtung.
Unterstützung erhaltenSprechen Sie mit uns
Wir beraten Sie gerne unverbindlich. Rufen Sie an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
In 3 Schritten zur Betreuung
Unkompliziert und transparent – so kommen Sie zu Ihrer Unterstützung.
Kontakt aufnehmen
Rufen Sie uns an oder senden Sie eine unverbindliche Anfrage.
Kostenlose Beratung
Wir klären Ihre Bedürfnisse und beantworten Fragen.
Start der Betreuung
Gemeinsam planen wir die Unterstützung – transparent und zuverlässig.
Für wen ist unser Service?
Unser Angebot richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen.
Kosten & Abrechnung
Stundensatz 30 € – transparent und fair. Kosten können – bei Vorliegen eines Pflegegrades und verfügbarer Mittel – über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse (§45b SGB XI, Stand 2026 bis zu 131 € monatlich) erstattet werden. Abrechnung nur bei behördlicher Anerkennung; es besteht keine Garantie auf Kostenübernahme.
Mehr zu Kosten & AbrechnungÜber uns
Katja Ippolito-Kurz – Inhaberin von DHH – Die helfenden Hände. Mit Herz und Fachkompetenz für Betreuung und Alltagsbegleitung in Vilshofen an der Donau und dem Landkreis Passau. §45b/§45c qualifiziert, regelmäßige Fortbildungen.
Leistungen nach §45a SGB XI. Abrechnung über §45b SGB XI bei behördlicher Anerkennung. Keine Heilversprechen. Keine Garantie auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse.
Noch Fragen? Wir sind für Sie da.
Los geht's – Beratung anfragen