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DHH – Die helfenden Hände
Ihre Nr. 1 für Haushaltshilfe in Ihrer Umgebung§45a/§45b SGB XI qualifiziert

Betreuung & Alltagsbegleitung in Ihrer Nähe

Vilshofen & Landkreis Passau – für Senioren, Angehörige und Privatkunden. Persönlich, verlässlich, unkompliziert.

30 €/Stunde • Abrechnung über Pflegekasse möglich • Kostenlose Erstberatung

Abrechnung & Qualifikation

Abrechnung über alle Pflegekassen möglich (§45b SGB XI) • §45a/§45b qualifiziert

Warum DHH?

Qualität und Vertrauen stehen bei uns an erster Stelle.

Zuverlässig

Pünktlich, verbindlich und verlässlich an Ihrer Seite.

Persönlich

Individuelle Betreuung nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen.

Einfühlsam

Respektvolle Begleitung mit Herz und Verständnis.

Seriös

§45b/§45c qualifiziert, regelmäßig fortgebildet.

Schnell & unkompliziert

Kostenlose Erstberatung – wir klären mit Ihnen, was Sie brauchen. Ohne Verpflichtung.

Unterstützung erhalten

Sprechen Sie mit uns

Wir beraten Sie gerne unverbindlich. Rufen Sie an oder nutzen Sie das Kontaktformular.

In 3 Schritten zur Betreuung

Unkompliziert und transparent – so kommen Sie zu Ihrer Unterstützung.

1

Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder senden Sie eine unverbindliche Anfrage.

2

Kostenlose Beratung

Wir klären Ihre Bedürfnisse und beantworten Fragen.

3

Start der Betreuung

Gemeinsam planen wir die Unterstützung – transparent und zuverlässig.

Für wen ist unser Service?

Unser Angebot richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen.

SeniorenAngehörige von PflegebedürftigenPrivatkundenAbrechnung über Pflegekasse (§45b SGB XI)

Kosten & Abrechnung

Stundensatz 30 € – transparent und fair. Kosten können – bei Vorliegen eines Pflegegrades und verfügbarer Mittel – über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse (§45b SGB XI, Stand 2026 bis zu 131 € monatlich) erstattet werden. Abrechnung nur bei behördlicher Anerkennung; es besteht keine Garantie auf Kostenübernahme.

Mehr zu Kosten & Abrechnung

Über uns

Katja Ippolito-Kurz – Inhaberin von DHH – Die helfenden Hände. Mit Herz und Fachkompetenz für Betreuung und Alltagsbegleitung in Vilshofen an der Donau und dem Landkreis Passau. §45b/§45c qualifiziert, regelmäßige Fortbildungen.

Leistungen nach §45a SGB XI. Abrechnung über §45b SGB XI bei behördlicher Anerkennung. Keine Heilversprechen. Keine Garantie auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse.

Noch Fragen? Wir sind für Sie da.

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