Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der DHH – Die helfenden Hände (Betreuung, Alltagsbegleitung, haushaltsnahe Dienstleistungen). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung zustande. Leistungen werden im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten erbracht. Ein Anspruch auf Übernahme der Betreuung besteht nicht.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung. Erbracht werden Betreuung, Alltagsbegleitung und haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 45a/45b SGB XI. Keine Leistungen umfasst die Behandlungspflege (medizinische Pflege).

4. Vergütung und Abrechnung

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Stundensatz. Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Frist ohne Abzug zahlbar. Die Abrechnung kann über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) bei der Pflegekasse erfolgen; hierfür werden Leistungsnachweise und Rechnungen zur Einreichung erstellt.

5. Vertraulichkeit und Datenschutz

Sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung bekannt gewordenen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nur im erforderlichen Umfang verarbeitet. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung.

6. Kündigung und Vertragsende

Der Vertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer angemessenen Frist (in der Regel 14 Tage zum Monatsende) gekündigt werden. Bei wichtigen Gründen ist eine außerordentliche Kündigung möglich.

7. Haftung

Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet DHH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Februar 2026

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